
Tauwetterbeschränkungen
Ab Montag, 27. Februar wurden auf allen Gemeindestraßen die Gewichtsbeschränkungen von 6 Tonnen verordnet.
Diese Gewichtsbeschränkungen sind notwendig, damit die Gemeindestraßen in der Tauwetterperiode nicht zu sehr beschädigt werden. Ausgenommen sind Milchtransporte sowie dringend notwendige Vieh- und Futtermitteltransporte. Bitte um Beachtung, da bei Übertretungen mit Anzeigen und Strafen durch die Bezirkshauptmannschaft gerechnet werden muss.
Die Gewichtsbeschränkungen werden voraussichtlich bis Ostern gelten.