Förderungen

Wohn- und Familienförderpaket

Kontakt zur Geltendmachung der Förderungen:

Dorfplatz 1, 8616 Gasen

Tel: +43 (0)3171 / 201

E-Mail: gde@gasen.gv.at

Babygutschein

Nach der Geburt eines Kindes werden folgende Gutscheine ausgegeben:

150,00 € Einkaufsgutschein Sparmarkt Gasen und 50,00 € Gutschein für ein Sparbuch bei der Raiffeisenbank Birkfeld.

Schulstartgeld

Für Schulanfänger an der Volksschule Gasen gibt es ein einmaliges Schulstartgeld in der Höhe von 150,00 nach Vorlage von Rechnungen für den Kauf von Schulartikeln.

Niederlassungsscheck

Zubau (nach Bezahlung der Bauabgabe) 500 €

Neubau (nach Bezahlung der Bauabgabe) 900 €

Studiengebühren

Alle Studenten mit Hauptwohnsitz in Gasen erhalten 200,00 € / Semester als Zuschuss. Dafür muss die Inskriptionsbestätigungvorgelegt werden.

Stromspeicher

 250 € für eine Stromspeicheranlage mit Blackout-Funktion bis 10 kWh

 400 € für eine Stromspeicheranlage mit Blackout-Funktion über 10 kWh

 Übergangsbestimmungen bis 1.4.2024 für Holzzeizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen!!!

Dieser Fördertopf der Gemeinde pro Jahr mit € 4.000 begrenzt!

Löschwasserversorgung

Förderung für die Errichtung einer Löschwasserversorgung für Einzelobjekte im Gemeindegebiet Gasen.

Löschbehälter gedeckt (Mindestinhalt 50 m3): 6.000,00

Löschbehälter offen (Mindestinhalt 50 m3): 3.000,00 €

Künstlicher Löschteich (Mindestinhalt 50 m3): 1.800,00 €

Willkommenspaket

Alle Personen die sich erstmalig mit Hauptwohnsitz in Gasen anmelden, bekommen einmalig ein Willkommenspaket im Wert
von € 150 pro Haushalt plus € 50 je Person
.
Dies mit Unterstützung und in Abstimmung mit der REO-Oststeiermark.

Hochzeitsjubiläen

Goldene Hochzeit: 50,00 € Gutschein

Diamantene Hochzeit: 60,00 € Gutschein

Geburtstage

ab 75 Jahre: 50,00 € Gutschein

ab 90 Jahre: 60,00 € Gutschein

Weitere Informationen über Förderungen

Wegerhaltungsmaßnahmen durch Graderaktion:

Zur Erhaltung von Haus- und Hofzufahrtswegen
über die Graderaktion werden bei Privatstraßen für den
Schotter (Abdeckmaterial) 75 % Gemeindeförderung gewährt.

Die Schottermenge ist mit 120 Tonnen je Kilometer begrenzt.

Beschotterungs- und Asphaltierungsförderung von Hauszufahrten ohne öffentliche Förderprogramme:

Nach Abzug eines generellen Selbstbehaltes von 218 € werden 30 %
Gemeindeförderung gewährt. Gefördert wird nur der Schotter (ohne Aushub und Einbau) und die Asphaltierung der Zufahrt mit einer Breite von 3,0 m und im Garageneinfahrtsbereich auf eine maximale Länge von 10 m mit einer Breite von 4,0 m.

Wenn eine Bauabgabe bezahlt wurde, wird eine zusätzliche Förderung bis zur Höhe von 30 % der bezahlten Bauabgabe gewährt. Grundsätzlich werden von der Gemeinde nur Hauszufahrten gefördert, für die keine sonstigen Wegbauprogramme möglich sind.

Da pro Jahr nur eine Summe von € 4.000 zur Verfügung steht, ist jeder geplante Ausbau vor Baubeginn mit der Gemeinde abzuklären.

Tierzuchtförderungen

Neben der Kostenübernahme für den Ankauf von Genossenschafts-Zuchtstieren wird für die künstliche Rinderbesamung pro Besamung ein Zuschuss von 18 € gewährt. Bei Mutterkuhbetrieben mit eigenen Zuchtstieren wird dieser Zuschuss von € 18 je belegtem Rind gewährt. Diese Beträge werden über die Viehzuchtgenossenschaft an die Tierärzte ausbezahlt.

Für den Ankauf von Zuchtwiddern oder Zuchtböcken wird ein einmaliger Zuschuss gewährt. Bei 40 deckfähigen Tieren wird der durchschnittliche Ankaufspreis der letzten 3 Versteigerungen ersetzt. Bei weniger Tieren wird die Beihilfe anteilsmäßig gewährt. Diese Beihilfen können nach dem Stmk. Tierzuchtgesetz alle 2 Jahre beansprucht werden.

Hofzufahrtswegausbauten über Förderprogramme –ländlicher Wegebau:

Für den ländlichen Wegebau gibt es von der Gemeinde für 4 bereits beantragte Wegbauprojekte eine Förderung von 20% der Bruttokosten.

Für zukünftige Projekte beträgt der Zuschuss maximal 15 % der Bruttokosten. Diese Förderung ist jährlich nach den verfügbaren Mitteln laut Voranschlag gedeckelt..

Kommunalsteuerrückvergütung für Lehrlinge

Die Kommunalsteuer für Lehrlinge (3 % der Bruttolohnsumme) wird am Jahresende an die Betriebe rückerstattet.

Dazu ist eine Aufstellung über den Anteil der Lohnsumme für Lehrlinge vorzulegen.