Förderungen
Wohn- und Familienförderpaket
Kontakt zur Geltendmachung der Förderungen:
Dorfplatz 1, 8616 Gasen
Tel: +43 (0)3171 / 201
E-Mail: gde@gasen.gv.at

Babygutschein
Nach der Geburt eines Kindes werden folgende Gutscheine ausgegeben:
150,00 € Einkaufsgutschein Sparmarkt Gasen und 50,00 € Gutschein für ein Sparbuch bei der Raiffeisenbank Birkfeld.

Mehrwegwindelausstattung
Für jedes Kind kann einmalig eine Förderung von 40,00 € für den Ankauf von Mehrwegwindeln beantragt werden.

Schulstartgeld
Für Schulanfänger an der Volksschule Gasen gibt es ein einmaliges Schulstartgeld in der Höhe von 100,00 € nach Vorlage von Rechnungen für den Kauf von Schulartikeln.

NMS-Schulveranstaltungen
Für mehrtägige Schulveranstaltungen (mind. 3 Nächte) gibt es einen Zuschuss von 50,00 € für jedes Kind. Diese Förderung kann 2x pro NMS–Schulzeit und Schulkind angefordert werden.

Förderung des Fahrsicherheitstraining
Beim Neuerwerb eines Führerscheines für PKW ist die Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainingskurses notwendig. Die Gemeinde gewährt hier einen Zuschuss von 50,00 € nach Vorlage einer Bestätigung bzw. Rechnung des Kurses.

Studiengebühren
Alle Studenten mit Hauptwohnsitz in Gasen erhalten 200,00 € / Semester als Zuschuss. Dafür muss die Inskriptionsbestätigungvorgelegt werden.

Niederlassungsscheck
Neubezug einer Wohnung: Kriterium dafür ist mind. ein Jahr Hauptwohnsitz in der Gemeinde sowie Vorlage eines Mietvertrages bis 50m² Wohnnutzfläche 500,00 € bis 80 m² Wohnnutzfläche 650,00 € über 80 m² Wohnnutzfläche 800,00 €
Hauskauf ohne Umbau: 1.000,00 €
Zubau (nach Bezahlung der Bauabgabe): 1.000,00 €
Neubau (nach Bezahlung der Bauabgabe): 1.800,00 €

Löschwasserversorgung
Förderung für die Errichtung einer Löschwasserversorgung für Einzelobjekte im Gemeindegebiet Gasen.
Löschbehälter gedeckt (Mindestinhalt 50m3): 5.000,00 €
Löschbehälter offen (Mindestinhalt 50m3): 2.500,00 €
Künstlicher Löschteich (Mindestinhalt 50m3): 1.500,00 €

Holzheizungen, Solar-und Photovoltaikanlagen:
300,00 € für Scheitholzgebläsezentralheizungskessel
600,00 € für Zentralheizungen mit Hackschnitzel oder Pellets
25,00 € für Solaranlagen pro m² Kollektorfläche
250,00 € für Photovoltaikanlagen bis 3 kWp
300,00 € für Photovoltaikanlagen bis 4 kWp
350,00 € für Photovoltaikanlagen bis 5 kWp
500,00 € für Photovoltaikanlagen über 5 kWp
375,00 € für eine Stromspeicheranlage (max. 5 Anlagen pro Jahr)
Für die Landesförderung muss die Antragstellung vor Baubeginn erfolgen!!!

Hochzeitsjubiläen
Goldene Hochzeit: 50,00 € Gutschein
Diamantene Hochzeit: 60,00 € Gutschein

Geburtstage
ab 75 Jahre: 50,00 € Gutschein
ab 90 Jahre: 60,00 € Gutschein
Weitere Informationen über Förderungen

Wegerhaltungsmaßnahmen durch Graderaktion:
Zur Erhaltung von Haus–und Hofzufahrtswegen (Graderaktion) werden für den Schotter (Abdeckmaterial) 75% Gemeindeförderung gewährt.
Diese Förderung wird nur für Erhaltungsmaßnahmen mit einer beschränkten Schottermenge gewährt.

Beschotterungs- und Asphaltierungsförderung von Hauszufahrten ohne öffentliche Förderprogramme:
Nach Abzug eines generellen Selbstbehaltes von 218 € werden 30 %
Gemeindeförderung gewährt. Gefördert wird nur der Schotter (ohne Aushub und Einbau) und die Asphaltierung der Zufahrt mit einer Breite von 3,0 m und im Garageneinfahrtsbereich auf eine maximale Länge von 10 m mit einer Breite von 4,0 m.
Wenn eine Bauabgabe bezahlt wurde, wird eine zusätzliche Förderung bis zur Höhe von 30 % der bezahlten Bauabgabe gewährt. Grundsätzlich werden von der Gemeinde nur Hauszufahrten gefördert, für die keine sonstigen Wegbauprogramme möglich sind.
Da pro Jahr nur eine gewisse Summe zur Verfügung steht, ist jeder geplante Ausbau vor Baubeginn mit der Gemeinde abzuklären.

Tierzuchtförderungen
Neben der Kostenübernahme für den Ankauf von Genossenschafts-Zuchtstieren wird für die künstliche Rinderbesamung pro Besamung ein Zuschuss von 16 € gewährt. Dieser Betrag wird über die Viehzuchtgenossenschaft an die Tierärzte ausbezahlt.
Für den Ankauf von eigenen Zuchtstieren von Mutterkuh-Betrieben wird eine einmalige Ankaufsbeihilfe von 436 € gewährt.
Für den Ankauf von Zuchtwiddern oder Zuchtböcken wird ein einmaliger Zuschuss gewährt. Bei 40 deckfähigen Tieren wird der durchschnittliche Ankaufspreis der letzten 3 Versteigerungen ersetzt. Bei weniger Tieren wird die Beihilfe anteilsmäßig gewährt. Diese Beihilfen können nach dem Stmk. Tierzuchtgesetz alle 2 Jahre beansprucht werden.

Hofzufahrtswegausbauten über Förderprogramme –ländlicher Wegebau:
Bei Wegbauprogrammen mit 70%iger Bundes–und Landesförderung gibt es 15 % Gemeindeförderung
Bei Wegbauprogrammen mit 60%iger Bundes–und Landesförderunggibt es 20 % Gemeindeförderung
Bei Wegsanierungsprogrammen wird von den Restkosten, die nicht mit öffentlichen Mitteln abgedeckt werden, die Hälfte von der Gemeinde übernommen.

Kommunalsteuerrückvergütung für Lehrlinge
Die Kommunalsteuer für Lehrlinge (3 % der Bruttolohnsumme) wird am Jahresende an die Betriebe rückerstattet.
Dazu ist eine Aufstellung über den Anteil der Lohnsumme für Lehrlinge vorzulegen.