Tauwetterbeschränkung 2026

Die Gemeinde Gasen gibt bekannt, das aufgrund der einsetzenden
Tauwetterperiode gemäß§ 44b Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 –
StVo 1960, i.d.g.F.

ab Dienstag, 24. Februar 2026

alle Gemeindestraßen mit einer Gewichtsbeschränkung von 6 t versehen
werden. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, Milchtransporte sowie dringend
notwendige Transporte von Betriebs- und Heizmitteln, sowie Vieh- und
Futtermitteltransporte.

Der Bürgermeister
Erwin Gruber