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Wenn man eine finanzielle Unterstützung für die Beseitigung von Unwetterschäden erhalten will, gilt es folgendes zu beachten: Zu den förderbaren Schadensarten zählen Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Inventar, Schäden an Flur, Ernte und Vieh, Schäden an Waldflächen oder durch Waldbodenverlust, Schäden infolge von Erdrutsch oder Erdsenkung sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen, Brücken, Forststraßen und Forstbrüc Besonders wichtig ist eine rasche und möglichst umfassende Dokumentation der Schäden. Es wird empfohlen, unmittelbar nach dem Schadensereignis aussagekräftige Fotos anzufertigen, da diese eine wesentliche Grundlage für die spätere Schadensfeststellung darstellen. Je nach Schadensart können Beihilfen aus dem Katastrophenfonds gewährt werden. Bei Gebäudeschäden beträgt die mögliche Unterstützung 50 % der festgestellten Schadenssumme. Für Schäden infolge von Erdrutsch oder Erdsenkung können bis zu 40 % und für sonstige anerkannte Schäden bis zu 30 % der festgestellten Schadenssumme gewährt werden. Ein Privatschadensausweis kann für Schäden ab € 1.000,00 (nach Abzug von Versicherungsleistungen) beantragt werden. Eigenleistungen werden berücksichtigt, wenn sie vollständig nachgewiesen sind. Schadensmeldungen sind vom Grundeigentümer selbst zu beantragen. Fristen:
Die Schadensmeldung kann online unter www.agrar.steiermark.at oder persönlich im Gemeindeamt eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds nur bei fristgerechter Antragstellung möglich ist. Für die Auszahlung der Förderung sind entsprechende Nachweise, insbesondere Rechnungen über die entstandenen Kosten, vorzulegen. Für weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung steht das Team des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung. |




