
Brauchtumsfeuer zu Ostern
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem und biogenem Material beschickt werden.
Gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist die Abhaltung von Osterfeuern in diesem Jahr an folgenden Zeiten in unserem Gemeindegebiet erlaubt:
- Mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei
Haushalten am Karsamstag, 3. April 2021, von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr - Mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen von
Karsamstag, 3. April 2021, von 15.00 Uhr bis 03.00 Uhr
am Ostersonntag
Keinesfalls dürfen Abfälle und nicht biogene Materialien bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
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