Brauchtumsfeuer zu Ostern

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem und biogenem Material beschickt werden.

Gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist die Abhaltung von Osterfeuern in diesem Jahr an folgenden Zeiten in unserem Gemeindegebiet erlaubt:

  • Mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei
    Haushalten am Karsamstag, 3. April 2021, von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen von
    Karsamstag, 3. April 2021, von 15.00 Uhr bis 03.00 Uhr
    am Ostersonntag

Keinesfalls dürfen Abfälle und nicht biogene Materialien bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.