Energiekostenausgleich

Noch bis 31. Oktober können Gutscheine für den „Strombonus“ in Höhe von € 150 angefordert werden.

Im Frühjahr dieses Jahres wurden vom Finanzministerium für alle Haushalte Gutscheine ausgesendet, um die Bevölkerung bei der Teuerung im Energiebereich zu entlasten. Sofern dieser Gutschein von der Bürgerinnen und Bürgern eingelöst wurde, sollte dieser bei der Stromjahresabrechnung berücksichtig werden.

Leider sind uns mehrere Fälle bekannt, wo dieser Bonus heuer noch nicht berücksichtigt wurde. Dies kann unter anderem mit dem Zeitpunkt der Antragstellung zusammenhängen. In etwa 1/3 der Anträge wurden auch noch nicht bearbeitet. Teilweise kam es auch vor, dass aufgrund der Amtlichen Adressumstellung in Gasen die Hauptwohnsitzadresse nicht richtig zugeordnet werden konnte.

Auf jeden Fall empfehlen wir denjenigen, bei denen der Strombonus heuer noch nicht berücksichtigt wurde, nochmals einen Gutschein bis 31. Oktober 2022 unter folgenden Kontaktdaten anzufordern. Dieser Gutschein kann dann noch bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden.

 

Kontakt:

Telefonisch: 050 233 798

Internet: https://www.energiekostenausgleich.gv.at/